Beiträge
GFS-Regelung (Klasse 7-10)
- Details
-
Zuletzt aktualisiert am 29. Januar 2013
-
Geschrieben von Goethe-Gymnasium
-
Zugriffe: 1842
GFS-Regelung
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 - 10
Allgemeines
- Im Schuljahr musst du in einem Fach deiner Wahl eine GFS erbringen.
- Bis zum 1. Dezember solltest du dich für ein Fach entschieden haben.
- Die GFS wird wie eine Klassenarbeit bewertet.
- Mit deiner Fachlehrerin/deinem Fachlehrer wird die GFS im Vorfeld (Thema, Umfang, Form, Notenvergabe) genau besprochen-
Achte darauf, dass diese Absprachen rechtzeitig erfolgen!
- Das Thema kannst du oder die Fachlehrerin/ der Fachlehrer vorschlagen.
- Falls du ein Handout erstellen musst, gib dieses mindestens einen Tag vorher zum Kopieren ab!
Form
Die Notenbildungsverordnung nennt als mögliche Formen „insbesondere […] schriftliche Hausarbeiten, Jahresarbeiten und Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Freiarbeit, Referate, mündliche, gegebenenfalls auch außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit terminierte Prüfungen oder andere Präsentationen“.
Diese Liste ist nicht abschließend, andere Formen, beispielsweise Wettbewerbs-beiträge, sind also möglich.
Umfang der Vorbereitung
- Der Umfang einer GFS bemisst sich daran, dass er auch mit der Vorbereitungszeit auf eine Klassenarbeit vergleichbar sein muss.
Bewertung
- Nach Besprechung der GFS und entsprechender Rückmeldung wird dir die Note mitgeteilt.
- Bei unentschuldigtem Fehlen wird diese mit „ungenügend“ bewertet.
Plagiat
- Du versicherst, dass du deine GFS eigenständig und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln erarbeitet hast.
- Im Falle eines nachgewiesenen Plagiats in nennenswertem Umfang wird die GFS mit der Note „ungenügend“ bewertet.
Der Inhalt dieser Seite steht auch als Download bereit